Bis zu 600€ Entschädigung bei verweigerter Beförderung
Wenn Ihnen die Beförderung aufgrund einer Überbuchung verweigert wird, haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 Anspruch auf eine sofortige Entschädigung von bis zu 600€. Diese Entschädigung erhalten Sie zusätzlich zu einer alternativen Beförderung oder Erstattung.
Airlines verkaufen oft mehr Tickets als Plätze im Flugzeug verfügbar sind, da sie mit No-Shows rechnen. Erscheinen jedoch alle Passagiere, müssen einige zurückbleiben - das nennt man Überbuchung oder "Denied Boarding".
Airlines fragen oft zuerst nach Freiwilligen, die gegen eine Entschädigung auf ihren Platz verzichten. Diese Entschädigung ist oft höher als die gesetzliche, aber Sie haben dann keinen Anspruch auf die EU-Entschädigung von bis zu 600€.
Sofortige Entschädigung
Bei Überbuchung haben Sie sofort Anspruch auf Entschädigung. Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abspeisen!