Flugannullierung

Bis zu 600€ Entschädigung bei kurzfristigen Stornierungen

Ihre Rechte bei Flugannullierungen

Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 nicht nur Anspruch auf eine alternative Beförderung oder Erstattung, sondern auch auf eine Entschädigung von bis zu 600€ - abhängig von der Flugdistanz und dem Zeitpunkt der Benachrichtigung.

Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

  • Benachrichtigung weniger als 14 Tage vor Abflug
  • Flug innerhalb der EU oder mit EU-Airline
  • Keine außergewöhnlichen Umstände
  • Kein angemessener Ersatzflug angeboten

Entschädigungshöhe nach Benachrichtigung

Weniger als 7 Tage vorher
Kurzstrecke (bis 1.500 km)
250€
Mittelstrecke (1.500 - 3.500 km)
400€
Langstrecke (über 3.500 km)
600€
7-14 Tage vorher

Entschädigung nur bei unzumutbaren Ersatzflugzeiten (sehr früh oder sehr spät)

Mehr als 14 Tage vorher

Keine Entschädigung, aber Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung

Ihre Wahlmöglichkeiten bei Annullierung

  • Vollständige Erstattung des Ticketpreises
  • Kostenlose Umbuchung auf nächsten verfügbaren Flug
  • Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl

Zusätzliche Betreuungsleistungen

  • Kostenlose Verpflegung während der Wartezeit
  • Hotelübernachtung bei Annullierung über Nacht
  • Transport zwischen Flughafen und Hotel
  • 2 kostenlose Telefonate oder E-Mails
Anspruch prüfen
Bis zu 600€

Entschädigung möglich

Kostenlose Prüfung
Kein Risiko für Sie
95% Erfolgsquote
Nur bei Erfolg zahlen Sie 25% Provision
Wichtiger Hinweis

Auch bei Annullierungen verjähren Ihre Ansprüche nach 3 Jahren. Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung.

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