Bis zu 600€ Entschädigung bei kurzfristigen Stornierungen
Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 nicht nur Anspruch auf eine alternative Beförderung oder Erstattung, sondern auch auf eine Entschädigung von bis zu 600€ - abhängig von der Flugdistanz und dem Zeitpunkt der Benachrichtigung.
Entschädigung nur bei unzumutbaren Ersatzflugzeiten (sehr früh oder sehr spät)
Keine Entschädigung, aber Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung
Entschädigung möglich
Auch bei Annullierungen verjähren Ihre Ansprüche nach 3 Jahren. Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung.